Benutzungsordnung (Kletterregeln) für die "Kletterhalle Rosenheim"
1. Berechtigung:
Nur befugte Personen dürfen in der Kletteranlage klettern. Als befugt gelten Personen die über die nötigen Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügen und die Annerkennung der Nutzungsbedingungen unterschrieben haben. Außerdem müssen sie eine auf den Tag und ihren Namen ausgestellte Eintrittskarte vorweisen können.
Nicht klettern dürfen:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten haben. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten. Personen, welche die Kletteranlage gewerblich und kommerziell ohne Genehmigung des Betreibers nutzen wollen.
2. Zutritt:
Die Kletteranlage ist nur während den vorgesehenen Benutzungszeiten für den Kletterbetrieb geöffnet. Der Betreiber oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Benutzer zu kontrollieren. Bei Gewitter/Blitzgefahr muss der Außenbereich verlassen werden bzw. darf nicht betreten werden.
3. Haftung:
Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder. Zur Sicherung müssen alle Haken und Umlenkeinrichtungen benutzt werden. Durch die Benutzung der Kletteranlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.
Auf persönliches Eigentum ist selbst zu achten. Für verloren gegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen. Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber und dessen Beauftragte sind bis auf gesetzliche Ansprüche ausgeschlossen.
4. Veränderungen/Beschädigungen:
Es dürfen keinerlei Veränderungen an Griffen, Tritten, Haken u. ä. vorgenommen werden. Beschädigungen und lose oder wackelige Griffe/Tritte sind dem Personal unverzüglich zu melden.
5. Bouldern:
Das Klettern ohne Seil ist ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Bereich (über Weichbodenmatten) erlaubt.
6. Hausrecht:
Das Hausrecht über die Kletteranlage übt der Betreiber oder eine von ihm beauftragte Person aus. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.